Inzwischen sind die ersten Rechnungen vom Notar und Amtsgericht eingetroffen. Sind schon stolze Summen, aber verglichen mit dem, was da noch kommt, eher zu vernachlässigen ;) Hätte aber nie gedacht, dass es so viel Spaß machen kann, eine Rechnung zu bezahlen!
Das Amtsgericht bezahlen wir übrigens für die "Eintragung der Auflassungsvormerkung". Für alle, die das Jura-Seminar geschwänzt haben, das das Thema behandelt wurde, hier kurz die Definition:
"Die Auflassungsvormerkung sichert nach § 883 BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des
Eigentums an einer Immobilie. Das bedeutet, dass die
Auflassungsvormerkung die Eigentumsansprüche des Immobilienkäufers
schützt, bis dieser als Eigentümer in das Grundbuch des Grundstückes
eingetragen ist."
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